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OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit

Mit dem „OM-Zeichen Engagiert für Nachhaltigkeit“ dokumentieren Betriebe, dass sie ihren Betrieb nach rechtlichen Anforderungen (EU/national) des Umwelt- und Arbeitsschutzes, der Menschenrechte und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette systematisch durchdacht und entsprechende Maßnahmen festgelegt und organisiert haben. 

Sie dokumentieren mit dem Zeichen, dass Sie Ihren Betrieb anhand von Praxisstandards (OM-Check „Betrieblicher Umweltschutz" (OM-Praxis A-3.6) , OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A 3.7) und GDA-ORGAcheck – Arbeitsschutz mit Methode (OM-Praxis A-3.1)) zu den zentralen Themen der Nachhaltigkeit analysiert und Handlungsbedarfe festgelegt haben. 

Sie haben insgesamt mindestens zwölf Maßnahmen detailliert festgelegt sowie die Umsetzung und die Wirkungskontrolle organisiert. Dabei müssen Sie jeweils vier Maßnahmen im Bereich Umweltschutz (Bausteine 2 & 3), vier Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Menschenwürde (Bausteine 4 & 5) und vier Maßnahmen im Bereich Unternehmensziele und Lieferkette (Bausteine 1&6) festlegen. Falls Sie ein zertifiziertes Managementsystem im Arbeitsschutz oder im Umweltschutz haben, müssen Sie in den zertifizierten Bereichen nichts ausfüllen, wenn Sie dieses zertifizierte Managementsystem nachgewiesen haben.

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