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Nachqualifizierung für uWM-Berater

FAQs zur Autorisierung von unternehmensWert: Mensch-Beratern

Die Kriterien für die Zulassung zum Autorisierungsverfahren von  unternehmensWert: Mensch-Beratern haben sich geändert. So wird beispielsweise der Nachweis einer Zusatzqualifikation zur  Prozesskompetenz über ein Zertifikat über eine Weiterbildung von mind. 120 Std. Theorie gefordert. Dies führte dazu das umgehend einige Anbieter diese Zusatzqualifikation angeboten haben. Da es hierzu und zu anderen Fragen der Zulassung als unternehmensWert: Mensch-Berater immer wieder Fragen gab, hat die Autorisierungsstelle unternehmensWert: Mensch eine FAQ-Liste erstellt. Diese FAQ-Liste können Sie hier (PDF-Download, 366 KB) direkt als PDF einsehen bzw. herunterladen. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Autorisierungsstelle: www.unternehmens-wert-mensch.de.


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