Die Systematik der Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2)
Mit allen Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2) können Betriebe ihre Potenziale zum jeweiligen Thema des Checks erschließen.
Das Besondere der OM-Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2) ist:
- Sie wurden im Konsens aller Partner der Offensive Mittelstand sowie weiterer relevanter Partner zum jeweiligen Thema als Praxisvereinbarung und als Selbstbewertungsinstrument entwickelt und verabschiedet.
- Sie folgen der gleichen Systematik und Methodik (orientiert am Wertschöpfungsprozess, kontinuierliche Verbesserung, Beschreibung guter Praxis/Stand der Arbeitswissenschaft, jedes Thema auf zwei Seiten, Print und Online).
- Sie sind ein systematisches Betrachtungsmuster und ein niederschwelliger Einstieg in das jeweilige Thema (auch ein Einstieg in zertifizierte Systeme wie dem INQA-Audit, QM, AMS, ÖKO-Audit, Qualitätssiegel von Institutionen).
- Jedes Unternehmen kann nach vollständiger Bearbeitung (Kriterien siehe Kasten unten) der jeweiligen Praxisvereinbarung und des Selbstbewertungsinstrumentes eine Selbsterklärung ausfüllen und damit dokumentieren, dass es seinen Betrieb zum jeweiligen Thema systematisch gestaltet („CE für das Management“).
- Weiterführende Praxishilfen der Partner der INQA-Netzwerke sind im Online-Tool hinterlegt.
Vollständigkeitskriterien zur Selbsterklärung
- Alle Themen und alle Check-Punkte des OM-Praxis-Checks wurden komplett bearbeitet. Es darf kein Thema, kein Checkpunkt und keine Maßnahme ausgespart sein – bei allen Maßnahmen und Prozessen ist Handlungsbedarf (Ampel-Bewertung) anzukreuzen.
- Zehn Maßnahmen wurden in den Maßnahmenplan aufgenommen, beschrieben und nach Dringlichkeit bewertet. Verantwortliche Person, Zeit und Kontrolle sind festgelegt.
- Die Selbsterklärung wurde ausgefüllt.
Die Selbsterklärung gilt für zwei Jahre. Die Selbstbewertung sollte dann den Vollständigkeitskriterien entsprechend erneut durchgeführt werden, um sich dann erneut eine neue Selbsterklärung ausfüllen zu können.